Unsere AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
AR Immobilien / Grundstücks u. Projektentwicklung
Inhaber: Andreas Rüttershoff

Vorbemerkung

Die A.R. Immobilien /Grundstücks u. Projektentwicklung Andreas Rüttershoff, widmet sich der Erfüllung von Makleraufträgen mit Größtmöglicher Sorgfalt und objektiver Wahrnehmung der Interessen der Auftraggeber im Rahmen der allgemein anerkannten kaufmännischen Grundsätze und Gebräuche unter Einhaltung der Standesregeln des Berufstandes.

§ 1 Art der Tätigkeit
Die Tätigkeit umfasst den Nachweis oder die Vermittlung von Grundstücken, Häusern, Geschäftsverkäufen, Verpachtungen, Wohnungs- und Gewerberaumvermietungen sowie die
Beschaffungen von Hypothekendarlehn, Irrtum, Zwischenverkauf/Zwischenvermittlung bleiben vorbehalten. Die Angaben und Unter-lagen zum Objekt basieren auf Informationen Dritter, die der Firma
A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, erteilt wurden. Die Firma A.R. Immobilien ist bemüht, über
Vertragspartner oder Objekte möglichst vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu erhalten.
Für deren Richtig- und Vollständigkeit kann jedoch keine Haftung übernommen werden.

§ 2 Maklervertrag
Ein Maklervertrag kommt zustande, wenn Sie von einem oder mehreren Angeboten/Offerten der
A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, Gebrauch machen, wenn Sie sich z.B. mit und oder dem
Eigentümer/Vermieter direkt in Verbindung setzen. Mit dem Empfang des Angebots/der Offerte, per
Post, E-Mail, Fax, Telefon, durch das Internet oder auf andere Art und Weise, treten diese AGB in Kraft.

§ 3 Courtageanspruch (Provisionsanspruch)
Der Courtageanspruch (Provisionsanspruch) entsteht, sobald durch die Vermittlung oder aufgrund des Nachweises durch die Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, bei dem Vertragsabschluß mitgewirkt hat.


Es genügt, wenn die Tätigkeit der Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, zum Abschluss des Vertrages mitursächlich gewesen ist. Gleiches gilt, wenn der Erwerb durch eine Versteigerung erfolgt. Die Provision ist mit Abschluss des Vertrages bzw. bei Zuschlagserteilung durch Versteigerung fällig. Sie ist zahlbar sofort nach Rechnungslegung.


Die Gebührenrechnung erfolgt aufgrund der abgeschlossenen Courtagevereinbarung (Provisionsvereinbarung) oder. Sofern nichts anderes vereinbart ist, nach der im Angebot/Offerte festgelegten Courtage. Sofern weder eine Courtagevereinbarung abgeschlossen wurde noch eine Courtage im Angebot ausgewiesen ist, erfolgt die Gebührenrechnung gemäß § 4 AGB. Bei Geschäftsverkauf, Pacht oder Miete gilt auch die Leistung einer Anzahlung oder die Übernahme eines Objektes als Vertragsabschluß.


Der Courtageanspruch entsteht insbesondere auch dann, wenn die Vermittlung oder aufgrund eines Nachweises durch die Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, der Erwerb zu Bedingungen erfolgt, die vom Angebot abweichen oder der angestrebte wirtschaftliche Erfolg durch einen gleichwertigen Vertrag oder den Erwerb einer Versteigerung heraus erreicht wird. Dies gilt auch, wenn ein Vertrag/Erwerb über ein anderes Objekt des nachgewiesenen Vertragspartners zustande kommt.
Die Courtage ist jeweils auch dann zu zahlen, wenn einem Anderen als der gemäß Angebot vorgesehenen Rechtsform Rechte am Objekt übertragen werden oder ein Teil- und Mehrerwerb am Objekt erfolgt.


Der Anspruch auf Courtage bleibt bestehen, wenn der zustande gekommene Vertrag aufgrund aufschiebender oder auflösender Bedingungen erlischt. Das gleiche gilt, wenn der Vertrag aufgrund eines Rücktrittvorbehaltes des Auftraggebers aufgelöst oder aus anderen, in seiner Person liegenden Gründe rückgängig gemacht oder nicht erfüllt wird. Wird der Vertrag erfolgreich angefochten, so ist derjenige Vertragsteil, der den Anfechtungsgrund gesetzt hat, zum Schadenersatz verpflichtet.

§ 4 Höhe der Courtage (Provision)
Die Vermittlungs- und Nachweisgebühr für den Kauf/Erwerb von Haus- und Grundbesitz beträgt für den Käufer 3,57 % bis 4,76 % des Gesamtkaufpreises inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei der Vermietung von Wohnraum ist der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei der Vermietung von Gewerbeflächen ist der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Bei Abschluss von Pachtverträgen ist der Mieter verpflichtet, je eine Courtage in Höhe von 2,38 Monatskaltmieten inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen wurde.
Wird neben einem Miet- oder Pachtvertrag ein Optionsrecht des Mieters oder Pächters vereinbart, so ist eine weitere Maklercourtage in Höhe einer Monatskaltmiete - oder pacht zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Bei der Vermittlung eines Vorkaufsrechtes ist der Berechtigte verpflichtet 1 % des Verkehrswertes des Objektes, bei Ausübung des Vorkaufsrechtes weitere 2,38 % des Kaufpreises, jeweils inkl. Der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen.
Erfolgt aufgrund des Nachweises der Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, der Erwerb eines Objektes im Zwangsversteigerungsverfahren, so hat der Erwerber eine Courtage in Höhe von 5,95 % des gezahlten Versteigerungserlöses inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer zu zahlen, sofern nicht eine andere Regelung getroffen oder eine dem käuflichen Erwerb gleichwertige Vereinbarung geschlossen wurde.


Bei Bestellung und Übertragung eines Erbbaurechtes beträgt die Courtage 3,57 % vom Kaufpreis inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Ist kein Kaufpreis vereinbart, so tritt an dessen Stelle der 25-fache Jahreserbbauzins.
Bei einem Verkauf auf Rentenbasis gilt als Kaufpreis der Barpreis zuzüglich des kapitalisierten Rentenzins (Kapitalbarwert der Rente). Bei Vereinbarung einer Strafmiete wird die Courtage aufgrund der monatlichen Durchschnittsmiete der Gesamtlaufzeit berechnet.

§ 5 Mehrwertsteuer
Die Erhebung der Mehrwertsteuer erfolgt nach dem jeweils gültigen Mehrwertsteuersatz.

§ 6 Nebenabreden
Nebenabreden zu den Angeboten der Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 7 Vertraulichkeit der Angebote
Sämtliche Angebote und Mitteilungen sind ausschließlich an den jeweiligen Adressanten selbst gerichtet. Sie sind vertraulich zu behandeln und dürfen Drítten weder als Original noch inhaltlich zugänglich gemacht werden. Kommt infolge unbefugter Weitergabe ein Vertrag zustande, so ist der weitergebende verpflichtet, Schadenersatz in Höhe der Courtage gemäß § 4 AGB an die Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, zu zahlen.

§ 8 Doppeltätigkeit, Verweispflicht
Die Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, ist berechtigt, auch für den anderen Vertragspartner tätig zu werden und hierfür Gebühren zu berechnen. Eine durch die Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, mitgeteilte Gelegenheit zum Abschluss eines Rechtsgeschäftes wird als bisher unbekannt erachtet, wenn nicht innerhalb von 7 Tagen nach Kenntnisnahme schriftlicher Widerspruch erfolgt und gleichzeitig nachgewiesen wird, woher die Kenntnis stammt. Bei erteiltem Makler-Alleinauftrag sind direkte oder auch durch andere Makler bekannte Interessenten unverzüglich an den allein beauftragten Makler zu verweisen.

§ 9 Mitteilungspflicht
Sobald ein Vertragsabschluss über ein durch die Firma A.R. Immobilien, Andreas Rüttershoff, als Auftragnehmer angebotenes Objekt zustande gekommen ist, hat der Auftraggeber den Auftragnehmer hiervon unverzüglich in Kenntnis zu setzen.
Es besteht Anspruch auf Anwesenheit bei Vertragsabschluß.

§ 10 Bildrechte
Meine Produktabbildungen dürfen grundsätzlich nicht heruntergeladen, gespeichert oder in anderer Weise verwendet werden. Nur ich erteile schriftliche Autorisierungen. Verwender meiner Bilder, ohne schriftliche Autorisierung, erklären sich hiermit mit einer Lizenzgebühr von 500 € pro Bild einverstanden.
Bildrechte können gegen ein Entgelt vom Hersteller der Fotos erworben werden. Gerne nenne ich Ihnen den Namen meines Kooperationspartners für die Fotogestaltung.


§ 11 Verzug
Sollte der Auftraggeber mit der Zahlung der Maklercourtage in Verzug geraten, so werden ihm gemäß § 1 Abs. 1 Diskontsatzüberleitungsgesetz ab dem Verzugszeitpunkt Verzugszinsen p.a. in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank berechnet.

§ 12 Haftung
Die Haftung für Schäden ist beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

§ 13 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Als Erfüllungsort und Gerichtsstand ist, soweit gesetzliche zulässig, ist Recklinghausen, vereinbart.